Ab Mai sollen in Niedersachsen alle aktiven Feuerwehrleute sowie die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII in den Impfzentren geimpft werden können.

Dies haben das zuständige Sozial- und Innenministerium des Landes Niedersachsen am gestrigen Tag in der Landeshauptstadt bekanntgegeben.

„Die rund 130.000 Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehren und circa 3.000 Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehren im Land Niedersachsen leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit in unserem Bundesland. Sie gehen nicht nur im wahrsten Sinne des Wortes für uns tagtäglich durch’s Feuer, sondern sind auch aktive Pandemiebekämpfer, beispielsweise beim Transport von Masken an Schulen oder in die Impfzentren. Auch in Isernhagen ist der Einsatz der Kameradinnen und Kameraden bei den Feuerwehren von äußerst hohem Stellenwert und ihr Engagement kann nicht oft genug lobend hervorgehoben werden!“, schildert Philipp Neessen, Bürgermeisterkandidat der SPD, am heutigen Tag: „Mit der Impfung will das Land den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und den Einsatzkräften der Berufsfeuerwehren mehr Sicherheit für ihren täglichen Einsatz bieten und so die Sicherheit weiter gewährleisten. Ein wichtiges Signal in der aktuellen Zeit!“

Die Impfungen für Feuerwehrleute, und fügt Bürgermeisterkandidat Neessen an, „glücklicherweise auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendpflege“, sollen ab dem 1. Mai grundsätzlich möglich sein. Die Impfzentren können dazu Termine mit den Feuerwehren auch im Rahmen von Einsätzen mobiler Impfteams vereinbaren. Der Zeitpunkt der Impfung richtet sich dabei immer nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs und der Zahl der Personen auf der Warteliste vor Ort.

Für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe wird eine Anmeldung über das Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de sowie die Hotline des Landes (Tel.: 0800 9988665) möglich sein. Die Impfberechtigung ist im Impfzentrum mit einer aktuellen Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Landesregierung wird die Kommunen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend informieren. Die Impfzentren werden gebeten, ab Mai möglichst zügig Impfangebote für diese Gruppen bereitzustellen.